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Channel: Bundestag – Der BRD-Schwindel
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Nacktbaden beim Nachbarn: Womit sich Bundestagsabgeordnete so beschäftigen

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von Markus Mähler

Geheim: Der Bundestag muss jetzt 3 880 Gutachten seines Wissenschaftlichen Dienstes veröffentlichen, die bisher Verschlusssache waren. Wohl nicht ohne Grund, denn dabei kommen Nonsens-Gutachten wie dieses ans Licht: »Zu den rechtlichen Möglichkeiten gegen das Nacktbaden auf einem benachbarten Grundstück.« Das war zwar Veruntreuung von Steuergeldern pur – aber wie soll ein Abgeordneter sonst seinen Nachbarschaftskrieg klären? Etwa einen Anwalt dafür bezahlen?

nacktbadenKennen Sie den Wissenschaftlichen Dienst? Eigentlich ist die Denkfabrik des Bundestags unsichtbar. Nur 2011 hatten die stillen Akademiker ihren großen Auftritt: Ex-Minister zu Guttenberg stolperte über seine Doktorarbeit, die ein Ghostwriter-Kollektiv aus dem Wissenschaftlichen Dienst zusammengeschrieben hatte. Juristisch vorsichtig sollte man hinzufügen: wahrscheinlich und in Teilen schrieb.

Der klagefreudige Pomade-im-Haar-Politiker, sein Doktortitel und eine Plagiatsaffäre – ohne dieses Trio wären heute auch noch 3 880 weitere Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes Verschlusssache.

Und das kam so: Ein Journalist der Tageszeitung Die Welt wollte die Dokumente der Denkfabrik über Guttenbergs Doktorarbeit einsehen. Er berief sich auf das Informationsfreiheitsgesetz (IFG), das jedem Bürger Zugang zu amtlichen Unterlagen gewährt.

Der Bundestag lehnte aber dankend ab und ließ es auf eine Klage ankommen: Sein Wissenschaftlicher Dienst diene der geschützten parlamentarischen Tätigkeit von Abgeordneten und nicht irgendwelchen Bürgern.

Erst das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig gab dem Journalisten recht (Az: BVerwG 7 C 1.14): Für den Bundestag gelten die gleichen Maßstäbe wie für jede andere öffentliche Verwaltung. Sein Wissenschaftlicher Dienst muss die mit Steuergeldern finanzierten Gutachten auf Anfrage herausgeben.

Bürgerpflicht: Den geheimniskrämerischen Bundestag mit Anfragen fluten

Was für einen gilt, gilt für alle, sagte sich die Webseite Abgeordnetenwatch.de. Sie forderte den Bundestag auf, 3.880 Ausarbeitungen seines Wissenschaftlichen Dienstes ins Netz zu stellen.

Doch das wollten unsere geheimniskrämerischen Parlamentarier schon gar nicht zulassen. Jetzt benutzt Abgeordnetenwatch.de öffentlichen Druck – das einzige Mittel, das bei eigensinnigen Politikern und ihrer Einmauer-Taktik offenbar noch wirkt.

Die Webseite stellte letzte Woche eine Übersichtsliste aller Gutachten zwischen 2005 und 2015 ins Netz. Die Bürger sollen diese Gutachten jetzt einzeln beim Bundestag anfordern. Sie haben dabei das Informationsfreiheitsgesetz und das Leipziger Urteil dazu auf ihrer Seite.

Auf der Webseite FragDenStaat.de gibt es dafür ein bequemes Tool: FragDenBundestag. Sie können dort nach einem Thema suchen und mit zwei Klicks eine automatisierte Mail an den Bundestag schicken. Der ist verpflichtet, Ihnen das Gutachten kostenlos per Post zukommen zu lassen. Sie scannen es ein und laden die PDF-Datei bei FragDenStaat.de hoch.

So kann nach und nach eine immer größere Online-Bibliothek aufgebaut werden. Viele Gutachten sind bereits abrufbar. Damit übernehmen Bürger, was der Bundestag per Gesetz von sich aus tun müsste.

Der automatisierte Bürger-Blitzkrieg gegen die Expertokratie

Abgeordnetenwatch.de meldet unter der Überschrift »Die Geheimniskrämer aus dem Bundestag – Wie sich eine Behörde selbst lahmlegt«: Inzwischen sind 1 100 Gutachten beim Bundestag angefragt und der Posteingangsserver platzt aus allen Nähten. Die mauernden Beamten werden also zur Transparenz genötigt.

Der massive Druck, diese Gutachten zu veröffentlichen, soll aber nicht nur Beamte auf Touren bringen. Martin Reyher von Abgeordnetenwatch.de brachte es auf den Punkt: »Wie soll man nach etwas fragen, von dem man nicht weiß, dass es existiert?« Es geht um mehr Transparenz für Bürger im immer undurchschaubareren Dschungel der Expertokratie. Die ganze Übung hat zwei Gründe.

Gegen Intransparenz: Der Wissenschaftliche Dienst liefert, was sein Name verspricht. Wissenschaftliche Studien zu politisch brisanten Themen. Der Bundestag entscheidet sich aber oft gegen den Rat seiner Denkfabrik. Kein Wunder, dass die Abgeordneten bei der Herausgabe der Dokumente mauern!

Der Wissenschaftliche Dienst kam etwa zum Schluss, dass Vorratsdatenspeicherung illegal ist. Trotzdem wurde ein neues Gesetz dazu im Oktober 2015 mit 404 zu 148 Gegenstimmen verabschiedet. Genauso illegal ist unser Dauertrauer-Kapitel Pkw-Maut. Noch nicht veröffentlicht sind die Anfragen zum Datenschutz, zu Drohnen oder zum Breitbandausbau.

Gegen Veruntreuung von Steuergeldern: Die Gutachten werden mit hart erarbeiteten Steuergeldern finanziert. Der Wissenschaftliche Dienst ist kein Selbstbedienungsladen und kein Schreibdienst für Doktorarbeiten.

Doch fünf Jahre nach Guttenberg haben einige Abgeordnete offenbar immer noch nichts dazugelernt. Ganz heißer Kandidat für eine neue Plagiatsaffäre ist dieses Gutachten: »Joseph von Eichendorff, Heinrich Heine und ihr Verhältnis zu Deutschland« Oder das hier: »Zur politischen Laufbahn von Rudolph Virchow im Preußischen Abgeordnetenhaus sowie im Deutschen Reichstag«

Den Gipfel der Dreistigkeit übertrifft aber dieses Gutachten: »Zu den rechtlichen Möglichkeiten gegen das Nacktbaden auf einem benachbarten Grundstück« Was bitte hat das mit parlamentarischer Arbeit zu tun?

Eine Veröffentlichung steht noch aus – also bleibt es spannend: Welcher Abgeordnete hatte da ganz dringend Munition für seinen staatlich finanzierten Nachbarschaftskrieg nötig? War er der Nacktbader oder badete der Nachbar bei ihm nackt? Wie ging es aus? Sitzt einer der Beteiligten schon im Irrenhaus oder noch im Parlament?


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