Von Thomas Böhm
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Clik here to view.Es gibt ja immer noch Leute in Deutschland die glauben, im Bundestag würden Staatsdiener ihrer Arbeit verrichten, um die Interessen der Bürger zu wahren oder gar zum Wohle des Volkes zu agieren.
Selten so gelacht.
Vielleicht war das mal so gedacht. Aber längst haben sich hier Typen festgesetzt, die ihr ganz eigenes – vom Steuerzahler finanziertes – Süppchen kochen und so ungestört wie möglich, wenn sie sich nicht gerade mal wieder ihre Diäten erhöhen, ihren perversen Gelüsten nachgehen möchten.
Wie tief sich die Dekadenz mittlerweile auch in die politisch höchsten Ebenen gefressen hat, konnten wir erst kürzlich wieder erleben:
Die Polizei hatte Beck…bei einer Kontrolle mit 0,6 Gramm eines verbotenen Rauschmittels erwischt. Nach Medienberichten soll es sich dabei um die synthetische Droge Crystal Meth gehandelt haben…
Die Judikative hatte entsprechend reagiert:
Die Berliner Staatsanwaltschaft will gegen den Grünen-Politiker Volker Beck wegen Drogenvorwürfen ermitteln. Darüber habe die Behörde den Bundestag in einem Schreiben informiert, teilte ein Sprecher am Mittwoch in Berlin mit und bestätigte damit einen Bericht von „bild.de“.
Schnell wurden im Netz sogar Vermutungen laut, dass Beck diese tödliche Droge gar nicht für sich selber sondern für einen der minderjährigen Stricher, die sich in der Szene herumtummeln, in der auch der Politiker erwischt wurde, besorgt hätte.
Das bleibt vorerst – und wie es aussieht auch für immer – im Reich der Spekulationen. Aber eins ist klar: Beck wurde „auf frischer Tat“ ertappt.
Aktuell schreibt der „Focus“ zu diesem Vorfall:
Der grüne Bundestagsabgeordnete Volker Beck, bei dem die Berliner Polizei0,6 Gramm Crystal Meth fand, hat offenbar Angaben zu seinem Drogenbesitz gemacht. NachFOCUS-Informationen soll er gegenüber den Fahndern spontan erklärt haben, die verbotene Substanz sei nicht für ihn selbst, sondern für jemand anderen. Mit dieser Einlassung könnte sich Beck als Dealer geoutet und damit zusätzlich strafbar gemacht haben. Der Politiker soll die Droge in einer Berliner Wohnung im Nollendorfkiez erworben haben – von dem polizeibekannten P.
Laut Ermittlern handelt es sich bei P. um einen Wohnungsdealer, der seine eigene Sucht durch den Verkauf von Drogen finanziert…
Es bestünde also durchaus der Verdacht, dass sich Volker Beck strafbar gemacht hat. Auf „Wikipedia“ erfahren wir, warum das sein könnte:
Eine geringe Menge bezeichnet die (Brutto-)Menge einer illegalen Droge, bis zu welcher nach § 29 Abs. 5, § 31a BtMG von einer zwangsläufigen strafrechtlichen Verfolgung abgesehen werden kann. Es ist ein Irrtum, insoweit eine grundsätzliche Straflosigkeit anzunehmen. Der Gesetzgeber geht von einem vorliegenden Delikt nach § 29 BtMG aus. Es kann Anklage erhoben werden, muss aber nicht.
Ein Absehen von Verfolgung setzt weiter voraus, dass die Betäubungsmittel zum Eigenverbrauch bestimmt waren und kein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht.
So besteht ein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung, wenn der Eigenverbrauch mit einer Fremdgefährdung verbunden ist.[1] Fremdgefährdung ist anzunehmen, wenn die Tat Anlass zur Nachahmung gibt, die Tat in Schulen, Kasernen, Jugendheimen oder Justizvollzugsanstalten begangen wurde oder der Täter dort als Erzieher, Ausbilder oder ähnliches tätig ist. Auch ist die Abgabe auch nur einer Konsumeinheit von einem Erwachsenen (erwachsen im strafrechtlichen Sinne, also min. 21 Jahre alt, vgl. § 1 JGG) an einen Minderjährigen ein Verbrechen nach § 29a Abs. 1 Nr. 1 BtMG…
Nun besteht bei einem Politiker und vor allem bei einem Moralapostel wie Volker Beck, durchaus öffentliches Interesse daran, ob er drogensüchtig ist oder ob er diese Teufelsdroge für jemand anderen besorgt hat. Zumindest wäre das ein Verdacht, den Strafbehörden zu prüfen hätten. Und in diesem Kontext erinnert die Reaktion vom Bundestagspräsidenten Norbert Lammert an einen Mafia-Boss, der eines seiner Clan-Mitglieder vor der Strafverfolgung schützen möchte:
In der Drogen-Affäre von Volker Beck hat Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) das Immunitätsverfahren gegen den Grünen-Abgeordneten auf Eis gelegt. Das entsprechende Schreiben der Berliner Staatsanwaltschaft, die gegen Beck ermitteln will, genüge nicht den Anforderungen, hieß es…
www.zeit.de/politik/deutschland/2016-03/volker-beck-staatsanwaltschaft-ermittlungen-bundestag
Interessant ist dabei, was wir diesbezüglich auf der Seite des Bundestages dazu gefunden haben:
Abgeordnete des Bundestages genießen Immunität, was sie vor Strafverfolgung schützt. Die Polizei darf nur wegen einer mutmaßlichen Straftat ermitteln und einen Parlamentarier verhaften, wenn der Bundestag dem zustimmt und die Immunität aufhebt, es sei denn, er wird unmittelbar oder am Tag nach der Tat festgenommen…
Dazu aber wird wohl es nicht kommen, denn es scheint, dass der Bundestag ein Intersse an der Verschleierung der Hintergründe hat. Ein Schelm, der Böses dabei denkt? Auf jeden Fall zeigt die Entscheidung von Norbert Lammert, wie moralisch verrottet unsere parlamentarische Demokratie mittlerweile ist, denn so handeln nur kriminelle Vereinigungen, um einen der ihrern vor der Strafverfolgung zu schützen.
Aber warum nur werden Politiker in Deutschland anders behandelt, als der „normale“ Bürger? Hier finden wir eine Erklärung:
Die im Grundgesetz verankerte Sonderstellung der Politiker hat historische Gründe. «In der Geschichte wurde die Strafverfolgung regelmäßig eingesetzt, um politische Gegner aus dem Feld zu räumen», sagt der Verfassungsrechtler Heinrich Amadeus Wolff von der Europa-Universität Viadrina in Frankfurt/Oder. Zum Beispiel hätten die Nationalsozialisten SPD-Politiker einfach verhaften lassen. «Die Immunität schützt das Parlament», sagt Wolff. «Abgeordnete dürfen nicht ohne Weiteres von Strafverfolgungsbehörden abgeholt und so zum Beispiel von einer Abstimmung ausgeschlossen werden.» Die Immunität soll so die Arbeitsfähigkeit des Parlaments sichern…
www.news.de/politik/855147990/narrenfreiheit-fuer-politiker/1/
Diese historisch gesehen durchaus vernünftige Sonderregelung aber wird mittlerweile anscheinend schändlich missbraucht, um Straftaten zu vertuschen, denn im Fall von Volker Beck sieht es doch so aus, als ob die Staatsanwaltschaft nicht weiter ermitteln darf.
Und so bleiben einige schwerwiegende Fragen offen:
Ist der Dreck am Stecken wirklich so klumpig? Steckt da eventuell sogar noch mehr dahinter? Hat der Drogen-Großhandel im Bundestag seinen Sitz? Gibt es ein weit aus größeres Drogenproblem bei unseren ach so gestressten Bundestagsabgeordneten, dass nicht mal an der Spitze des Eisberges gekratzt werden darf?
Eins ist auf jeden Fall klar, egal wie die Sache ausgeht. Unser parlamentarisches System leidet unter Immunschwäche und könnte somit bald einen qualvollen, aber wohl verdienten Tod erleiden.